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Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft
Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. nach einem Verkehrsunfall) kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und / oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilt werden.
Den Antrag auf Auskunft aus dem Fahrzeugregister können Privatpersonen, Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen stellen. Er muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung (unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer) oder durch persönliche Vorsprache erfolgen.
Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenverwaltende Zulassungsbehörde.
Falls Sie Ansprüche wegen eines Unfallschadens erheben wollen und nur die Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, haben Sie auch die Möglichkeit eine kostenlose Auskunft bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG einzuholen (Link siehe unter "Weiterführende Links").
5,10 EuroErforderliche Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Anfrage: kurze schriftliche Darstellung für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird
Rechtsgrundlagen
- § 39 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__39.html - i.v.m. Gebühren-Nr. 226.3 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
http://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Weiterführende Links
- Suche nach der Versicherung des Unfallgegners - GDV Dienstleistungs-GmbH
https://www.zentralruf.de/ - Auskunft über eigene Fahrzeuge beim Kraftfahrt-Bundesamt
https://www.kba-online.de/
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: