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Aufenthaltstitel; Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels
Bei Vorliegen eines berechtigen Interesses kann auf Antrag der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde durch einen elektronischen Aufenthaltstitel ersetzt werden. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten längstens bis 31.08.2021 ihre Gültigkeit.
Der elektronische Aufenthaltstitel ist eine Kunststoffkarte im Scheckkartenformat. Er besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren, auf dem persönliche Daten, biometrische Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke) und gegebenenfalls Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.
Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte (z. B. Online-Ausweisfunktion, Signatur- und Unterschriftsfunktion) finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (siehe "Weiterführende Links").
- Kosten für die Erteilung/Verlängerung des jeweiligen Aufenthaltstitels: siehe unter "Verwandte Themen"
- Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (z.B. bei Erhalt eines neuen Passes): 67 Euro
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
Fassung vom 15.06.2002
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:157:0001:0007:DE:PDF - Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des
Fassung vom 29.04.2008
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:115:0001:0007:DE:PDF - § 78 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG)
Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__78.html - § 11 Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)
Anwendung des Aufenthaltsgesetzes
http://bundesrecht.juris.de/freiz_gg_eu_2004/__11.html - § 59 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Muster der Aufenthaltstitel
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__59.html
Weiterführende Links
- Der elektronische Aufenthaltstitel
Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Aufenthaltstitel; Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: