
Dienstleistungen A-Z
Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").
Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.
Rechtsgrundlagen
- Bestattungsgesetz (BestG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestG - Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung - BestV)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestV - Aufgaben der Gemeinden beim Vollzug des Bestattungsgesetzes (BestBek)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96863 - Satzungen und Verordnungen der Gemeinde
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: