
Dienstleistungen A-Z
Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.Rechtsgrundlagen
- Marktsatzung
- § 70 Gewerbeordnung (GewO)
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__70.html
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: