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Marktordnung; Erlass
Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.
Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-G1_5
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Marktordnung; Erlass" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: