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Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayImSchG-7
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Lärmschutz; Erlass einer Verordnung" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: