
Dienstleistungen A-Z
Zugelassene Ausbildungsorganisation für die Ausbildung von Berufspiloten sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung; Beantragung einer Genehmigung
Der Antrag muss enthalten:
- Name, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers;
- Erklärung darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG zur Vorlage bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist;
- Angabe der Staatsangehörigkeit, sofern der Antragsteller eine natürliche Person ist;
- die Staatsangehörigkeit ist auf Verlangen nachzuweisen;
- Kopien der Luftfahrerscheine sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;
- Nachweis, dass ausreichende personelle, technische und organisatorische Voraussetzungen vorhanden sind, um die Lufttüchtigkeit der verwendeten Luftfahrzeuge jederzeit aufrechtzuerhalten, einen sicheren Betrieb und eine geordnete Ausbildung durchzuführen;
- Zustimmung des Flugplatzhalters über die Art der Ausbildung, die auf dem Flugplatz durchgeführt werden soll.
Nähere Informationen zu Angaben und Nachweisen sind bei der zuständigen Behörde einzuholen.
Erforderliche Unterlagen
- Erklärung darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG zur Vorlage bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist
- auf Verlangen Nachweis über Staatsangehörigkeit
- Kopien der Lizenzen sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;
- Gesellschaftsvertrag/Satzung;
- Zustimmung des Flugplatzhalters über die Art der Ausbildung, die auf dem Flugplatz durchgeführt werden soll
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates Text von Bedeutung für den EWR
(konsolidierte Fassung vom 21.12.2019)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02011R1178-20191221&from=EN - § 5 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__5.html
Weiterführende Links
- Luftfahrt-Bundesamt - Informationen für Ausbildungsorganisationen (ATO und DTO)
http://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Ausbildungsorganisationen/Ausbildung_node.html
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses für zugelassene Ausbildungsorganisationen (ATO)
https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/L1/Ausbildungsbetriebe/FV_GO-ATO-01_1_Erstantrag.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)