
Dienstleistungen A-Z
Bundeswasserstraßen; Genehmigung von besonderen Veranstaltungen
Sollen sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen an den Bundeswasserstraßen durchgeführt werden, sind diese durch das jeweilig zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zu genehmigen. Die Veranstalter müssen dazu einen formlosen Antrag an das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt richten und die dazu erforderlichen Unterlagen (werden ggf. durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt angefordert) einreichen. Auskünfte erteilt das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA).
Zuständig ist das jeweilige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, in dessen Amtsbezirk die sportliche Veranstaltung, Wasserfestlichkeit und sonstige Veranstaltung stattfinden soll.
An der Bundeswasserstraße Main sind das die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter
- Aschaffenburg, Zuständigkeitsbereich von Main-km 0,00 - 185,20 und
- Schweinfurt, Zuständigkeitsbereich von Main-km 185,20 - 387,69.
An der Bundeswasserstraße Main-Donau-Kanal (MDK) ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nürnberg von MDK-km 0,00 - 171,00 zuständig.
An der Bundeswasserstraße Donau ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Regensburg von Donau-km 2414,72 - 2201,77 zuständig.
keine
keine
Rechtsgrundlagen
- § 1.23 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
http://www.gesetze-im-internet.de/binschstro_2012/__1_23.html
Weiterführende Links
- Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)
Informationen für die Binnenschifffahrt, Bekanntmachungen für Seefahrer, gewässerkundliche Informationen, usw.
http://www.elwis.de
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)