
Dienstleistungen A-Z
Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Zertifizierung eines Betriebs
Betriebe, die
- Installation,
- Wartung,
- Instandhaltung,
- Reperatur
- und Stilllegung
an ortsfesten Kälte-, und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und bzw. Brandschutzsystemen vornehmen, benötigen eine Zertifizierung gemäß § 6 Abs. 1 ChemKlimaschutzV i.V.m. Art 6 DVO (EU) 2015/2067 bzw. VO (EG) Nr. 304/2008.
Der Antrag ist mittels Antragsformular beim Bayerischen Landesamt für Umwelt zu stellen.
Eine Betriebszertifizierung erhält, wer nachweislich zertifiziertes Personal und die für die Tätigkeiten erforderliche technische Ausstattung zur Verfügung hat.Keine
Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten derzeit zwischen 125 € und 1.500 € je nach Größe des Betriebes, Anzahl der Personalzertifikate und Aufwand zur Prüfung der Unterlagen und Erstellung der Bescheinigung.Erforderliche Unterlagen
- Name und Sitz des Betriebes
- Beschreibung der Tätigkeiten des Betriebes
- Sachkundebescheinigungen des Personals gemäß § 5 Abs. 2 ChemKlimaschutzV
- Technische Ausstattung
- Erklärung
über ausreichend zertifiziertes Personal in Bezug zum Auftragsvolumen
Rechtsgrundlagen
- § 6 Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV)
Zertifizierung von Betrieben
http://bundesrecht.juris.de/chemklimaschutzv/__6.html - Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission zur Festlegung der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie Kühlaggregate in Kühlkraftfahrzeugen und -anhängern und auf die Zertifizierung von Unternehmen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
Fassung vom 18.11.2015
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R2067&from=DE - Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006
Fassung vom 20.5.2014
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R0517&from=DE - VO (EG) Nr. 304/2008
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/pdfs/l_92_de__mindestanforderungen_brandschutz.pdf
Weiterführende Links
- Zertifizierung von Personen, Betrieben und Ausbildungsstätten gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung (Behördliche Anerkennungen)
http://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/chemklimaschutzv/index.htm
Formulare
- Antragsformular - Zertifizierung von Behörden
http://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/chemklimaschutzv/doc/antragsformular_betriebszertifizierung.pdf
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)