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Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins
In der Regel dürfen nur Personen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind.
Tätigkeiten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen besitzen ein großes Gefahrenpotential. Ziel des Sprengstoffgesetzes ist es, Menschen und Sachen vor diesen Gefahren zu schützen. Unsachgemäßer Umgang durch Personen ohne Fachkunde sowie Missbrauch oder Unfälle durch Missachtung der Sicherheitsbestimmungen sollen verhindert werden. Das Sprengstoffrecht stellt hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Personen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen gewerblich oder privat umgehen.
Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sind im Sprengstoffgesetz (SprengG) und den Verordnungen zum Sprengstoffgesetz (1.+ 2. + 3. SprengV) geregelt.
Zuständige Behörden:
- Die Kreisverwaltungsbehörden sind zuständig für Erlaubnisse im Privatbereich für Böllerschützen, Wiederlader und Vorderlader.
- Die Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig für Erlaubnisse und Befähigungsscheine im gewerblichen Spreng- und Feuerwerkswesen sowie für sonstige Erlaubnisse im Privatbereich.
- Die Bergämter sind zuständig für Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben.
Voraussetzungen für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind in der Regel:
- Zuverlässigkeit
- Persönliche (und körperliche) Eignung
- Fachkunde
- Mindestalter von 21 Lebensjahren
- (Gewerbliches oder privates) Bedürfnis
Die Kosten können variieren.
Für eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein können Gebühren zwischen 70 und 4.000 Euro anfallen.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag mit Identitätsnachweis
- Nachweis der persönlichen (und körperlichen) Eignung (z. B. durch eine ärztliche Bescheinigung)
- Nachweis der Fachkunde
- Nachweis eines gewerblichen oder privaten Bedürfnisses
Rechtsgrundlagen
- § 20 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__20.html - § 7 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__7.html - § 27 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__27.html - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
http://bundesrecht.juris.de/sprengv_1/ - Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/
Weiterführende Links
- Böllerschützen, Vorder- und Wiederlader
https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/gefahrenschutz/explosionsgefaehrliche_stoffe/boellerschutzen_vorderlader_wiederlader/index.htm
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines beim Gewerbeaufsichtsamt
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/ruf/gaa/G21/ruf_g21-001/index - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG beim Gewerbeaufsichtsamt
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/ruf/gaa/G21/ruf_g21-005/index - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 SprengG beim Gewerbeaufsichtsamt
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/ruf/gaa/G21/ruf_g21-004/index - Bergbau und Hohlraumbau: Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (SprengG)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rof/bergamt/26-bergamt/rof_26-022/index - Bergbau und Hohlraumbau: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) beim Bergamt
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rof/bergamt/26-bergamt/rof_26-028/index - Bergbau und Hohlraumbau: Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rof/bergamt/26-bergamt/rof_26-032/index
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: