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Jagdrecht; Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Jägerinnen und Jäger müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen beachten. Das Jagdrecht enthält sowohl Straftatbestände wie zahlreiche Ordnungswidrigkeiten.

Im Bereich des Jagdrechts existieren insbesondere

  • Strafvorschriften in § 38 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und
  • Bußgeldvorschriften in § 39 BJagdG, Art. 56 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) und § 33 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).

Zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind die Kreisverwaltungsbehörden als untere Jagdbehörden.

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)

weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal

Für "Jagdrecht; Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

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