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Konformitätsbewertung eines Messgerätes; Beantragung
Die Konformitätsbewertung eines Messgerätes nach harmonisierten Richtlinien, d.h. 2009/23/EG für nichtselbsttätige Waagen oder 2004/22/EG für weitere 10 Messgerätekategorien, ersetzt die frühere Ersteichung. Anstelle des zuständigen Eichamtes bestätigt eine vom Hersteller ausgewählte benannte Stelle nach Prüfung des hergestellten Messgerätes dessen Richtlinienkonformität in Form einer Konformitätsbescheinigung. Damit unterstützt die benannte Stelle den Hersteller, seinerseits eine obligatorische schriftliche Konformitätserklärung auszustellen, in der auch weitere vom Hersteller beachtete Richtlinien aufgeführt sind.
Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht ist benannte Stelle mit der Kennnummer 0104 für ausgewählte Konformitätsbewertungsverfahren und Messgeräte.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Konformitätsbewertungsstelle (Link siehe "Weiterführende Links").
Informationen zum Konformitätsbewertungsverfahren nach den Richtlinien 2004/22/EG und 2009/23/EG finden Sie unter "Weiterführende Links".Die Entgeltregelung für die Dienstleistungen der Konformitätsbewertungsstelle beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht finden Sie unter "Weiterführende Links".
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte
Fassung vom 30.04.2004
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:135:0001:0080:DE:PDF - Richtlinie 2009/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über nichtselbsttätige Waagen
Fassung vom 16.05.2009
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:122:0006:0027:DE:PDF - Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV)
http://www.gesetze-im-internet.de/messev/
Weiterführende Links
- Konformitätsbewertungsstelle beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht
http://www.kbs.bayern.de - Elektronische Vertrauensdienste - Konformitätsbewertungsverfahren
http://www.kbs.bayern.de/pdf/Merkblatt_M-9_EU_KBS.pdf - Entgeltregelung für die Dienstleistungen der Konformitätsbewertungsstelle beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht
https://www.kbs.bayern.de/pdf/Entgeltregelung_KBS-Bayern_2020-01-01.pdf
Formulare
- Auftrag zur Konformitätsbewertung nach der Richtlinie 2014/31/EU
Nichtselbsttätige Waagen
http://www.kbs.bayern.de/pdf/LMG_KBS_Auftrag_NAWI.pdf - Auftrag zur Konformitätsbewertung nach der Richtlinie 2014/32/EU
MID-Messgeräte
http://www.kbs.bayern.de/pdf/LMG_KBS_Auftrag_MID.pdf - Kompatibilitätsnachweis
http://www.kbs.bayern.de/xls/Kompatibilitaetsnachweis_GM-P9.xls - Auftrag zur Konformitätsbewertung von national geregelten Messgeräten
http://www.kbs.bayern.de/pdf/LMG_KBS_Auftrag_NAT.pdf - Auftrag zur nationalen Konformitätsbewertung eines Taxameters/Wegstreckenzählers im Kraftfahrzeug
http://www.kbs.bayern.de/pdf/LMG_KBS_Auftrag_TAX-WSZ.pdf
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht (siehe BayernPortal)