
Dienstleistungen A-Z
Gastgeberverzeichnis; Bereitstellung durch den Landkreis
Das Gastgeberverzeichnis (auch Gastgeberkatalog oder Unterkunftsverzeichnis genannt) kann auf Papier, CD-ROM oder im Internet zur Verfügung gestellt werden.
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)