
Dienstleistungen A-Z
Unfallversicherung; Anmeldung durch den Arbeitgeber
Die gesetzliche Unfallversicherung hat als Zweig der Sozialversicherung die Aufgabe, Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu verhüten sowie im Versicherungsfall neben der Verpflichtung zur Wiederherstellung der Gesundheit des Versicherten finanzielle Entschädigungsleistungen zu gewähren. Sie wird durch Beiträge der Unternehmer, für bestimmte Bereiche von Bund, Land und den Gemeinden finanziert und gliedert sich in die gewerblichen Berufsgenossenschaften, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Rechtsgrundlagen
- § 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__1.html - § 150 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
Beitragspflichtige
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__150.html
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)