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Betriebsnummer; Beantragung
Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen wollen, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Die Betriebsnummer ist auf den Meldungen an die Krankenkasse einzutragen und beispielsweise wichtig für betriebsbezogene Arbeitsgenehmigungen.
Das Meldeverfahren zur Sozialversicherung erhebt verschlüsselte Daten zur Tätigkeit der Beschäftigten. Damit kann die Bundesagentur für Arbeit ihren gesetzlich festgelegten Auftrag erfüllen, Umfang und Art der Beschäftigung sowie die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes in beruflicher, regionaler und wirtschaftsfachlicher Hinsicht zu beobachten.
Die Betriebsnummer vergibt der Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit mit folgenden Ausnahmen: Für Privathaushalte, die Personen ausschließlich auf 450-Euro-Basis beschäftigten, für knappschaftliche Betriebe sowie für Seefahrts- und Fischereibetriebe ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.Rechtsgrundlagen
- § 28a Sozialgesetzbuch IV
Meldepflicht
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28a.html - § 5 Absatz 5 Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung - Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV)
Allgemeine Vorschriften
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
Weiterführende Links
- Broschüre "Betriebsnummer-Service"
https://www.arbeitsagentur.de/datei/flyer-betriebsnummer-online_ba040364.pdf - Schlüsselverzeichnis 2010 für die Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen zur Sozialversicherung
https://www.arbeitsagentur.de/betriebsnummern-service/taetigkeitsschluessel - Vergabe der Betriebsnummer - Zuständigkeiten Betriebsnummer
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/01_wie_melde_ich_einen_minijobber_an/01_voraussetzungen_melde_beitragsverfahren/02_betriebsnummer/node.html
Formulare
- Mittteilung einer Änderung in den Angaben zum Beschäftigungsbetrieb
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)