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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Die Tätigkeit von Bildhauern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof kann eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde erfordern. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem für Sie zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Rechtsgrundlagen
- Art. 24 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-24 - Art. 7 Bestattungsgesetz (BestG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestG-7
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: