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Stadtplaner/in; Beantragung der Eintragung in die Stadtplanerliste
Die Berufsbezeichnung "Stadtplaner" bzw. "Stadtplanerin" darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist.
Der gemeinsame Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Stadtplanerliste.
- Erfolgreicher Abschluss eines grundständigen Studiums, eines postgradualen Studiums oder einer anderen gleichwertigen Ausbildung, die jeweils für die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Stadt- und Raumplanung sowie die Erarbeitung städtebaulicher Pläne befähigen.
- Nachfolgende zweijährige Berufspraxis
- für den Antragsteller: keine
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
Neueintragung: 300 Euro
Umtragung: 150 Euro
Erforderliche Unterlagen
- Abschlussurkunde der Hochschule
- Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Passfoto (optional, bei Wunsch nach einem Berufsausweis)
- Gebührenvorschuss (Nachweis)
Rechtsgrundlagen
- Art. 1 und 6 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBauKaG - Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverfahrensverordnung - BauKaVV)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBauKaVV - Gebührenordnung der Bayerischen Architektenkammer
https://www.byak.de/planen-und-bauen/recht-und-berufspraxis/gesetze-verordnungen.html?tx_datamintsmediafrontend_pi1%5Basset%5D=15901&tx_datamintsmediafrontend_pi1%5Baction%5D=downloadSingle&tx_datamintsmediafrontend_pi1%5Bcontroller%5D=Asset
Weiterführende Links
- Bayerische Architektenkammer
http://www.byak.de - Deutsches Architektenblatt
Das Deutsche Architektenblatt (DAB) ist das offizielle Mitteilungsorgan der Bundesarchitektenkammer und der Architektenkammern der Länder.
http://www.dabonline.de
Formulare
- Antrag auf Eintragung in die Stadtplanerliste (Neueintragung)
https://www.byak.de/architektenkammer/mitglied-werden/antragsunterlagen/stadtplanerin.html - Antrag auf Eintragung in die Stadtplanerliste (Umtragung)
https://www.byak.de/architektenkammer/mitglied-werden/antragsunterlagen/stadtplanerin.html - Tätigkeitsbescheinigung
https://www.byak.de/architektenkammer/mitglied-werden/antragsunterlagen/stadtplanerin.html
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)