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Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung
Partnerschafts- und Kapitalgesellschaften dürfen die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse.
- Sitz oder Niederlassung in Bayern
- ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
- Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
- Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben Beratender Ingenieure,
- Mehrheit des Kapitals und der Stimmanteile bei Beratenden Ingenieuren,
- Führung der Gesellschaft durch Beratende Ingenieure
Kapitalgesellschaften: 600 Euro
Partnerschaftsgesellschaften: 350 Euro
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Gesellschaftsvertrag oder Satzung
- Nachweis über die Eintragung/Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister
Rechtsgrundlagen
- Art. 1 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBauKaG-1 - Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverfahrensverordnung - BauKaVV)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBauKaVV - Gebührenordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
https://bayika.de/de/kammer/aufgaben/rechtliche-grundlagen/pdf/bayika_gebuehrenordnung.pdf - Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Bayerisches Ingenieurgesetz – BayIngG)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIngG2016
Weiterführende Links
- Bayerische Ingenieurekammer-Bau
http://www.bayika.de
Formulare
- Antrag auf Eintragung in das Gesellschafterverzeichnis für Beratende Ingenieure
https://bayika.de/bayika-wAssets/docs/formulare/gesetzliche-listen/1_62_GES_Antrag.pdf
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)