
Dienstleistungen A-Z
Besondere Busverbindungen; Bereitstellung
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Landkreise und kreisfreien Gemeinden.
Nähere Informationen über die besonderen Busverbindungen erhalten Sie bei Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlagen
- Art. 5 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Eigene Angelegenheiten
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO-5 - Art. 1 und 8 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayOePNVG
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)