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Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz; Maßnahmen der Kommune
Unter den Begriffen "Arbeitssicherheit" und "Arbeitsschutz" sind alle Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit zu verstehen (z. B. zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren).
Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
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