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Weiterbildung; Informationen über Förderungen
Für die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitsuchenden sowie für die Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen kommen eine Vielzahl von Förderungen in Frage. Entscheidend dabei ist, dass die Förderung vor Beginn einer Weiterbildung beantragt und genehmigt wird, denn eine nachträgliche Bezuschussung ist in der Regel nicht möglich.
Unsere Weiterbildungsinitiatorinnen und Weiterbildungsinitiatoren beraten und unterstützen Beschäftigte bei ihrer individuellen beruflichen Entwicklung sowie Unternehmen bei der Identifizierung von Qualifizierungsbedarfen in ihren Betrieben. Gemeinsam werden Ziele definiert, Weiterbildungskonzepte erarbeitet und Finanzierungsmöglichkeiten erörtert. Auch die Bundesagentur für Arbeit bietet eine Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung an, die sich neben Arbeitsuchenden auch an Beschäftigte und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber richtet.
Rechtsgrundlagen
- § 16 Sozialgesetzbuch II (SGB II)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html - §§ 81 ff. Sozialgesetzbuch III
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR059500997.html#BJNR059500997BJNG001801308 - § 131 b Sozialgesetzbuch III
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__131b.html - § 144 Sozialgesetzbuch III
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html
Weiterführende Links
- ESF-Bund-Bildungsprämien-Förderung
https://www.bildungspraemie.info/de/programm-bildungspraemie-21.php - Bundesagentur für Arbeit - Förderung von Weiterbildung
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung - Europäischer Sozialfonds (ESF) in Bayern
http://www.esf.bayern.de - komm weiter in B@yern
Das Online-Portal "komm weiter in B@yern" unterstützt Beschäftigte und Betriebe gleichermaßen bei der Suche nach Weiterbildungsmöglichkeiten, die auf ihren Bedarf zugeschnitten sind.
https://www.kommweiter.bayern.de/
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)