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Rentenantrag im Lastenausgleich; Informationen
Renten im Rahmen des Lastenausgleichs (Kriegsschadenrente) werden nur auf Antrag, der beim Ausgleichsamt einzureichen ist, bewilligt.
Die Antragsschlussfrist hierfür endete am 30.06.2000. Für die Leistungsgewährung ist mit Wirkung vom 01.10.2006 das Bundesausgleichsamt zuständig.
Siehe auch Antragstellung auf Sozialleistungen
§§ 234, 287, 312 Lastenausgleichsgesetz
Bundesausgleichsamt
Rechtsgrundlagen
- § 234 Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
http://www.gesetze-im-internet.de/lag/__234.html - § 287 Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
http://www.gesetze-im-internet.de/lag/__287.html - § 312 Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
https://www.gesetze-im-internet.de/lag/__312.html
Weiterführende Links
- Bundesausgleichsamt - Klassischer Lastenausgleich
http://www.badv.bund.de/DE/Lastenausgleich/start.html
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)