
Dienstleistungen A-Z
Wehrdienst; Soziale Sicherung
Personen, die einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, können für sich und ihre Familienangehörigen verschiedene Leistungen und Rechte in Anspruch nehmen. So wird der Lebensbedarf des Dienstleistenden und seiner Familie durch das Unterhaltssicherungsgesetz gewährleistet. Besondere Regelungen gelten auch für die übrigen Bereiche der sozialen Sicherung.
Weiterführende Links
- Broschüren mit Informationen zur sozialen Absicherung von Soldaten und ihren Familien
https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9pPKUVL3i_KrMxJzUYr2kovzi5IzS1KLUPP2CbEdFANVBUT0!/
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)