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Heilbehandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Informationen
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Heilbehandlung im Rahmen der Krankenbehandlung. Dies gilt auch für Landwirte, die nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte versichert sind.
Art und Umfang der Leistungen siehe Krankenbehandlung
Gesetzliche Krankenkassen; Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und GartenbauWeiterführende Links
- Patientenportal Bayern
http://www.patientenportal.bayern.de/ - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - SVLFG
http://www.svlfg.de/40-leistung/leis02_ak/index.html
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)