
Dienstleistungen A-Z
Berufsvorbereitung; lnformationen
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen dienen der Vorbereitung auf die Aufnahme einer Berufsausbildung. Zur Zielgruppe zählen insbesondere junge Menschen, bei denen die Aufnahme einer Ausbildung aus Gründen, die in ihrer Person liegen, nicht möglich ist. Die Vollzeitschulpflicht muss dabei bereits erfüllt sein und das Ziel der Maßnahme muss erreicht werden können.
Förderungsbedürftige Menschen haben Anspruch, im Rahmen der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme auf den nachträglichen Mittelschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss vorbereitet zu werden.
Berufsvorbereitende Maßnahmen können mit einem betrieblichen Praktikum verbunden werden.
Die Bildungsmaßnahmen werden von verschiedenen Bildungsträgern angeboten und durch die Arbeitsverwaltung finanziert.
§§ 51 - 54 Sozialgesetzbuch III
Agenturen für Arbeit
Rechtsgrundlagen
- §§ 51-54 Sozialgesetzbuch III (SGB III)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR059500997.html#BJNR059500997BJNG057000308
Weiterführende Links
- Bundesagentur für Arbeit
http://www.arbeitsagentur.de/
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)