
Dienstleistungen A-Z
Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei berechtigen seit 1. Januar 2001 nicht mehr zum Führen von Privatfahrzeugen der entsprechenden Klasse. Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.
Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Betreffende die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Vorliegen einer gültigen Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über die erteilte Dienstfahrerlaubnis. Näheres erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.keineUmschreibung Dienstfahrererlaubnis: ca. 40 Euro
Erforderliche Unterlagen
- Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
- ggf. weitere Unterlagen nach §27 FeV
Rechtsgrundlagen
- §§ 26 und 27 Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html#BJNR198000010BJNG000600000
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: