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Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.
Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Nach Einzelentscheidung der zuständigen FahrerlaubnisbehördeKeineGebühren für die Entscheidung je AusnahmetatbestandErforderliche Unterlagen
- Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZustVVerk - Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
http://bundesrecht.juris.de/fev_2010/
Weiterführende Links
- Faltblatt "Der neue EU-Führerschein"
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/StV/der-neue-eu-fuehrerschein.html
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmfh/stmfh/bayernportal/formloseSchreibenmitUnterschrift/index
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: