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Sterbevierteljahr in der gesetzlichen Unfallversicherung; Informationen
In der Unfallversicherung erhalten die Witwe oder der Witwer eines durch einen Arbeitsunfall oder infolge einer Berufskrankheit Verstorbenen für die ersten 3 Monate nach dem Tod des Versicherten eine Witwen- oder Witwerrente in Höhe der als Vollrente berechneten Verletztenrente für den verstorbenen Versicherten.
§ 65 Absatz 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VII
Rechtsgrundlagen
- § 65 Sozialgesetzbuch VII
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__65.html
Weiterführende Links
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
http://www.dguv.de
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)