
Dienstleistungen A-Z
Impfschäden, Hilfen bei
Wer durch eine öffentlich empfohlene Impfung einen Gesundheitsschaden erleidet, der über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht, hat Anspruch auf Entschädigung; das gilt auch für die Hinterbliebenen eines an Impffolgen Verstorbenen.
Art und Höhe der Leistungen entsprechen denen der Kriegsopferversorgung und -fürsorge (Kriegsopfer, Hilfen für).
§§ 60-64 Infektionsschutzgesetz
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Versorgungsamt, Zentrum Bayern Familie und Soziales - HauptfürsorgestelleRechtsgrundlagen
- § 60 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__60.html - § 61 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__61.html - § 62 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__62.html - § 63 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__63.html - § 64 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__64.html
Weiterführende Links
- Zentrum Bayern Familie und Soziales - Soziale Entschädigung nach den sogenannten Nebengesetzen
http://www.zbfs.bayern.de/opferentschaedigung/impfgeschaedigte/index.php
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)