
Dienstleistungen A-Z
Bestattungskosten; Informationen zur Unfallversicherung
Bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit wird Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße (2021: 5.640 € West, 5.340 € Ost) gezahlt. Außerdem werden die Kosten der Überführung des Verstorbenen an den Ort der Bestattung übernommen, wenn der Versicherte außerhalb des Wohnorts tödlich verunglückt ist.
§ 64 Sozialgesetzbuch VII
Gesetzliche Unfallversicherungsträger
Rechtsgrundlagen
- § 64 Sozialgesetzbuch VII
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__64.html
Weiterführende Links
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
http://www.dguv.de
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)