
Dienstleistungen A-Z
Denkmalpflege; Beantragung einer Förderung beim Bezirk
Die Bezirke engagieren sich seit Jahrzehnten in der Denkmalpflege. Denkmaleigentümern bieten sie:
- fachliche Beratung bei Sanierungsmaßnahmen
- Hilfe in Verfahrensfragen
- Aufzeigen öffentlicher Finanzquellen
- Kontaktvermittlung zu Denkmalschutzbehörden und Fachfirmen
Darüber hinaus vergeben die Bezirke im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Richtlinien Zuschussmittel zur Förderung der Denkmalpflege. Es handelt sich um freiwillige Leistungen nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (Art. 22 Abs. 2 DSchG), auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.
Rechtsgrundlagen
- Art. 22 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSchG-22
Verantwortliche Behörde
Bayerischer Bezirketag (siehe BayernPortal)