
Dienstleistungen A-Z
Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren
Die Jugendgerichtshilfe, die von den Jugendämtern (Kreisjugendämter, Stadtjugendämter) im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe ausgeübt wird, nimmt eine wichtige Aufgabe im Jugendstrafverfahren wahr.
Sie bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte vor den Jugendgerichten zur Geltung. Durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt der jungen Beschuldigten und Vorschläge für die zu ergreifenden Maßnahmen unterstützt die Jugendgerichtshilfe Gericht und Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus hat sie den Auftrag, die Erziehung und Wiedereingliederung der jungen Straftäter durch Betreuung und Fürsorge, aber auch durch Überwachung ihres Lebenswandels zu fördern.
Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet die Jugendgerichtshilfe gegebenenfalls mit anderen beteiligten Stellen (Bewährungshelfer, Untersuchungshaftanstalt, Jugendstrafanstalt) zusammen.
Rechtsgrundlagen
- § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Jugendgerichtshilfe
http://bundesrecht.juris.de/jgg/__38.html
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: