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Politische Partei; Informationen zur Gründung
Die Internet-Seiten des Bundeswahlleiters enthalten Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen der Gründung einer politischen Partei sowie zur Sammlung der Unterlagen politischer Parteien und Vereinigungen.
Die Voraussetzungen für die Gründung einer politischen Partei sind über "Weiterführende Links" aufrufbar.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
http://bundesrecht.juris.de/partg/ - Art. 21 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html
Weiterführende Links
- Informationen des Bundeswahlleiters über politische Parteien und Vereinigungen
Die Seiten des Bundeswahlleiters informieren detailliert über die rechtlichen Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen bei der Gründung einer politischen Partei.
https://www.bundeswahlleiter.de/parteien.html
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)