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Selbstorganisierte Förderung von Kindern; Beratung und Unterstützung
Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern z. B. in Krabbelgruppen oder Spielstuben selbst organisieren wollen, sollen von den Jugendämtern beraten und unterstützt werden.
Ansprechpartner ist das zuständige örtliche Jugendamt.
Rechtsgrundlagen
- § 25 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__25.html
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Selbstorganisierte Förderung von Kindern; Beratung und Unterstützung" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: