BayernPortal

Dienstleistungen A-Z

Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.

Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)

weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal

Für "Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Zurück

nach oben scrollen