
Dienstleistungen A-Z
Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.Rechtsgrundlagen
- Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-57
Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: