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Amtsblatt; Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde
Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.
Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in anderen regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekannt gegeben wird.
Rechtsgrundlagen
- Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-26 - Verordnung über die amtliche Bekanntmachung gemeindlicher Satzungen und von Rechtsvorschriften der Verwaltungsgemeinschaften (Bekanntmachungsverordnung - BekV) vom 19. Januar 1983
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBekV
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Amtsblatt; Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: