
Dienstleistungen A-Z
Kreistagssitzung; Erstellung einer Niederschrift
Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung,
- die anwesenden Kreisräte,
- die behandelten Gegenstände,
- die Beschlüsse und
- das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei.
Rechtsgrundlagen
- Art. 48 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Niederschrift
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO-48
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)