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Rodung; Beantragung einer Erlaubnis
Möchte eine Waldbesitzerin oder ein Waldbesitzer eine Fläche roden, muss sie bzw. er die Erlaubnis dafür bei der zuständigen unteren Forstbehörde, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), beantragen (Art. 9 Abs. 2 BayWaldG). Diese entscheidet im Einvernehmen mit der Kreisverwaltungsbehörde (KVB) über den Antrag (Art. 39, Art. 42 BayWaldG).
Folgende Angaben sind hierfür regelmäßig erforderlich:
- Größe und Lage der zu rodenden Waldfläche
- Alter und Zusammensetzung des Waldes
- Beschreibung und Begründung des Vorhabens
Im Grundsatz besteht ein Rechtsanspruch auf die Rodungserlaubnis. Das Bayerische Waldgesetz regelt in Artikel 9 aber auch Fälle, in denen die Rodungserlaubnis nicht erteilt werden kann. Schutz-, Bann- und Erholungswälder stehen unter einem besonderen Rodungsschutz. Je nach Größe der Rodung kann es notwendig sein, die Umweltverträglichkeit zu prüfen.
Nachdem Wald generell geschützt werden soll, gilt eine unerlaubte Rodung als Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbuße belegt werden (Art. 46 Abs. 1 Nr. 2 BayWaldG).
Bei Fragen stehen die Försterinnen bzw. Förster der Bayerischen Forstverwaltung gerne zur Verfügung (siehe Försterfinder unter "Weiterführende Links").
Ist in der Erlaubnis keine andere Frist bestimmt, so erlischt die Erlaubnis, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Erteilung der Erlaubnis mit der Rodung nicht begonnen oder diese fünf Jahre unterbrochen wurde (Art. 16a BayWaldG).
Die 5-Jahres-Frist kann jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag hierzu vor Ablauf der Erlaubnis der unteren Forstbehörde zugegangen ist.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (BWaldG)
http://bundesrecht.juris.de/bwaldg/ - Art. 9, Art 16a, Art. 39, Art. 42 Waldgesetz für Bayern (BayWaldG)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG-G1
Weiterführende Links
- Bayerische Forstverwaltung
http://www.forst.bayern.de/ - Waldbesitzer-Portal Bayern
https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de - Försterfinder
https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/025776/index.php
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)