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Gartenkultur und Landespflege; Erstellung von Gutachten
Im Rahmen von Gutachten führt die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege auf Anfrage für Gemeinden und für Landkreisbürger Wertermittlungen von Gartenanlagen und Pflanzenbeständen durch.
Rechtsgrundlagen
- Art. 51 Abs. 3 Nr. 3 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO-51
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Gartenkultur und Landespflege; Erstellung von Gutachten" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: