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Immissionsschutz; Prüfung und Überwachung von Anlagen
Anlagenüberwachung
Unabhängig von der Pflicht eines Anlagenbetreibers zur Eigenüberwachung unterliegen Errichtung und Betrieb von Anlagen der Überwachung durch die zuständigen Behörden (§§ 52 bis 52b BImSchG). Zu diesem Zweck haben die Vertreter und Beauftragten der Überwachungsbehörden das Recht zum Betreten der Anlagen, zur Vornahme von Prüfungen sowie ein Auskunftsrecht.
Die Betriebe selbst haben ggf. Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragte (§§ 53 bis 58d BImSchG) zu bestellen. Näheres regelt die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV).
Sicherheitstechnische Prüfungen sowie Prüfungen sicherheitstechnischer Unterlagen können nach § 29a BImSchG angeordnet werden.
Verstöße gegen geltende Bestimmungen können Ordnungswidrigkeiten (§ 62 BImSchG) oder Straftaten (§§ 324 - 330d StGB) sein.
Messtechnische Überprüfungen
Diese Prüfungen sind von Messstellen durchzuführen, die gemäß § 29b BImSchG bekannt gegeben sind. Die speziellen Anforderungen an Messstellen sowie zum Bekanntgabeverfahren enthält die Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV). In Bayern führt das Landesamt für Umwelt diese Bekanntgaben durch und hält darüber auch ein Verzeichnis im Internet bereit.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
http://bundesrecht.juris.de/bimschg/ - §§ 324 - 330d Strafgesetzbuch (StGB)
http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG006503307 - Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV)
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/index.html
Weiterführende Links
- Bayerisches Landesamt für Umwelt
Luft - tief durchatmen können
http://www.lfu.bayern.de/luft/index.htm
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Immissionsschutz; Prüfung und Überwachung von Anlagen" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: