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Immissionsschutz; Anordnung von Ermittlungen und Prüfungen durch Messstellen oder Sachverständige
Nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) kann die zuständige Behörde aus besonderem Anlass anordnen, dass Messungen der Emissionen und Immissionen durch eine vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) bekannt gegebene Stelle durchgeführt werden. Die Bekanntmachung des LfU finden Sie im Internet (siehe unter „Weiterführende Links“).
Die zuständige Behörde kann nach § 29a Abs. 1 BImSchG anordnen, dass der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder einer Anlage innerhalb eines Betriebsbereichs einen vom LfU bekannt gegebenen Sachverständigen mit sicherheitstechnischen Prüfungen sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen beauftragt. Die Liste der in Bayern bekannt gegebenen Sachverständigen können Sie ebenfalls im Internet abrufen (siehe „Weiterführende Links“).
Auch die in den anderen Ländern bekannt gegebenen Messstellen und Sachverständigen können beauftragt werden. Eine Zusammenstellung der in Deutschland bekannt gegebenen Messstellen und Sachverständigen steht im Internet durch die Datenbank ReSyMeSa zur Verfügung (siehe unter "Weiterführende Links").
Nähere Ausführungen zur Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen regelt die Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV; siehe „Rechtsgrundlagen“).Rechtsgrundlagen
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
http://bundesrecht.juris.de/bimschg/ - Einundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Bekanntgabeverordnung - 41. BImSchV)
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/BJNR100100013.html
Weiterführende Links
- Bekanntgabe von Stellen für Ermittlungen und Prüfungen von Emissionen und Immissionen
http://www.lfu.bayern.de/luft/p26_messstellen/index.htm - ReSyMeSa - Recherchesystem Messstellen und Sachverständige in Deutschland
http://www.resymesa.de - Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a Abs. 1 BImSchG in Bayern
https://www.lfu.bayern.de/luft/p29_sachverstaendige/index.htm
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Immissionsschutz; Anordnung von Ermittlungen und Prüfungen durch Messstellen oder Sachverständige" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: