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Abfall; Entsorgung
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Informationen sind in der Regel kostenfrei.Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/ - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
https://www.gesetze-im-internet.de/battg - Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAbfAlG - Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAbfPV - Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Abfall; Entsorgung" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: