
Dienstleistungen A-Z
Apotheken; Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung
Ehrenamtliche Pharmazieräte werden von den Regierungen von Oberbayern bzw. Oberfranken bestellt. Sie sind zuständig für die Abnahme und Überwachung der öffentlichen Apotheken.
Eine Überprüfung der Apotheken erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Bei der Besichtigung überprüft der ehrenamtliche Pharmazierat, ob die Apotheke insbesondere nach den Vorschriften über das Apothekenwesen, den Verkehr mit Arzneimitteln und den Verkehr mit gefährlichen Stoffen ordnungsgemäß betrieben wird und ob die Bestimmungen über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens beachtet werden.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
http://bundesrecht.juris.de/amg_1976/ - Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
http://bundesrecht.juris.de/apog/ - Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO)
http://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/BJNR005470987.html - Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG)
http://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/BJNR006049965.html - Verordnung über die Zuständigkeiten der Arzneimittelüberwachungsbehörden und zum Vollzug des Samenspenderregistergesetzes sowie des Gendiagnostikgesetzes (Arzneimittelüberwachungszuständigkeitsverordnung - ZustVAMÜB)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZustVAMUeB/true - Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz – GDVG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGDVG
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Apotheken; Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: