
Dienstleistungen A-Z
Apotheken; Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung
Ehrenamtliche Pharmazieräte werden von den Regierungen von Oberbayern und Oberfranken bestellt. Sie sind zuständig für die Abnahme und Überwachung der Apotheken, Filialapotheken, Zweigapotheken und Notapotheken.
Eine Überprüfung der Apotheken erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Bei der Besichtigung überprüft der ehrenamtliche Pharmazierat, ob die Apotheke insbesondere nach den Vorschriften über das Apothekenwesen, den Verkehr mit Arzneimittel und den Verkehr mit gefährlichen Stoffen ordnungsgemäß betrieben wird und ob die Bestimmungen über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens beachtet werden
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
http://bundesrecht.juris.de/amg_1976/ - Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
http://bundesrecht.juris.de/apog/ - Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO)
http://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/BJNR005470987.html - Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG)
http://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/BJNR006049965.html - Verordnung über die Zuständigkeiten der Arzneimittelüberwachungsbehörden und zum Vollzug des Gendiagnostikgesetzes (Arzneimittelüberwachungszuständigkeitsverordnung - ZustVAMÜB)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZustVAMUeB/true
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Apotheken; Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: