
Dienstleistungen A-Z
Krankenhaushygiene; Beratung und Überwachung
Insbesondere Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Entbindungseinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Diese Überwachung erfolgt in der Regel im Rahmen einer beratenden Tätigkeit durch das zuständige Gesundheitsamt unter Beteiligung der Bezirksregierung und der Experten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/ - Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMedHygV - Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGDVG
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)