
Dienstleistungen A-Z
Infektionskrankheiten; Beratung und Überwachung
Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten,
- werten diese Informationen aus,
- treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen und
- bieten kostenlose Beratung sowie
- in bestimmten Fällen kostenlose Untersuchungen (z.B. HIV/AIDS) an.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGDVG - Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/
Formulare
- Meldeformulare für meldepflichtige Krankheiten gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG
http://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/infektionsschutz/index.htm#gesundheitsaemter
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)