
Dienstleistungen A-Z
Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen
Auf Wunsch der Schule begutachten die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.
Die Schulleitung stellt beim zuständigen Gesundheitsamt einen Untersuchungsantrag.Der Untersuchungsantrag der Schulleitung soll den Untersuchungsanlass (aus Sicht der Schule) darlegen.keineErforderliche Unterlagen
- Evtl. privatärztliche Bescheinigungen
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)