
Dienstleistungen A-Z
Selbsthilfegruppen; Beratung
Selbsthilfegruppen sind u.a. freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen, die von psychischer Krankheit, Sucht, chronischer Krankheit oder Behinderung betroffen sind. Sie bieten den Betroffenen die Möglichkeit, sich auszutauschen und sich gegenseitig Rat und Unterstützung zu leisten.
Zu den Angeboten der Gesundheitsämter zählen z. B.:
- Beratung von Personen, die an die an einer Sucht oder an einer psychischen Krankheit, einer chronischen Krankheit oder an einer Behinderung leiden über Selbsthilfe-Angebote
- Bereitstellung von Informationen über Selbsthilfegruppen
- Öffentlichkeitsarbeit: Aufklärung über das Angebot und die Arbeit von Selbsthilfegruppen
Rechtsgrundlagen
- Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG)
Gesundheitliche Aufklärung und Beratung
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGDVG-13
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)