
Dienstleistungen A-Z
Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Eigene Angelegenheiten
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-7
Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: