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Kommunale Auszeichnung; Ehrungen durch den Landkreis
Ehemaligen Landräten/-innen kann die Ehrenbezeichnung "Altlandrat" oder "Altlandrätin" verliehen werden.
Die Landkreise können verdiente Persönlichkeiten mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen, Ehrenringen und Ähnlichem ehren.
Jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdienter Bürger beim Landratsamt anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten beim Landkreis müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Die Voraussetzung einer Ehrung durch den Landkreis sind nicht allgemein bestimmt; der Landkreis kann dies in einer Satzung regeln.
Rechtsgrundlagen
- Art. 29 Abs. 4 Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG)
Ehrenbezeichnung
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKWBG-29
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)