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Luftfahrtveranstaltung; Beantragung einer Genehmigung
Für öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, brauchen Sie eine Genehmigung.
Genehmigungsfrei sind:
- Veranstaltungen, die nicht für die Öffentlichkeit oder nicht für außenstehende Dritte zugänglich sind (z.B. vereinsinterne Fliegertreffen)
- Veranstaltungen, bei denen keine Schauvorstellungen stattfinden (z.B. reine Ausstellungen oder auch sog. Hallenfeste, bei denen nur Rundflüge stattfinden)
- Veranstaltungen, an denen nur Flugmodelle, Hängegleiter oder Gleitsegler teilnehmen
- Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für jedes an der Flugvorführung beteiligte Luftfahrzeug entsprechend den gesetzlichen Haftungsvorschriften
- Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen Zuschauerbereich und Start-/ Landebahn bzw. Kunstflugsektoren
Der Antrag hat spätestens 8 Woche vor dem Veranstaltungstermin in zweifacher Ausfertigung bei der Genehmigungsbehörde vorzuliegen.
50 bis 10.300 EuroNicht enthalten sind eventuelle zusätzliche Auslagenerstattungen.
Erforderliche Unterlagen
- Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm mit zeitlichem Ablauf
- Zustimmung des Grundstückseigentümers
- Karte im Maßstab 1:25.000 sowie ein Lageplan im Maßstab 1:5.000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände
- auf Verlangen der Genehmigunsbehörde ggf. weitere Unterlagen
(z. B. Sicherheitskonzept, Gutachten über Eignung des Veranstaltungsgeländes, Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführer)
Rechtsgrundlagen
- § 24 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i.V.m. §§ 73 ff. Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
http://bundesrecht.juris.de/luftvg/__24.html - §§73ff. LuftVZO
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/BJNR003700964.html#BJNR003700964BJNG001602308
Formulare
- Antrag auf Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rob/luftamt/25-luftamt/rob_25-048/index
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)